TaAM

Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes wurde eine Förderung für Arbeitsplätze von langzeitarbeitslosen Menschen geschaffen. Es handelt sich um befristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach §16i Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II). 

Durch die Maßnahme Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) können Sie Arbeitsroutine ganz ohne Druck zurück erlangen, berufliche Erfahrungen sammeln und zusätzliche Kenntnisse erwerben. Langfristig kann dies Ihre Chancen verbessern, eine für sie passende Arbeit zu finden.

Voraussetzungen

Gefördert werden Menschen, die …
  • mindestens 25 Jahre alt sind
  • in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Leistungen vom Jobcenter erhalten haben 
  • in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig waren 
Vorteile:
  • Flexible Arbeitszeiten, Teil- und Vollzeit
  • Förderungsdauer von bis zu 5 Jahren
  • Übernahme von Weiterbildungskosten bis  max. 3.000 €
  • 28 Tage Urlaubsanspruch
  • Bezahlung nach Tarifvertrag, Mindestlohn z.Z. 14,87 €
  • Sozialpädagogische Begleitung auch bei persönlichen Problemlagen ( z.B. Schulden, Wohnung, Gesundheit)
  • Arbeitskleidung
  • Mitarbeit in einem netten Team und regelmäßige soziale Kontakte
powered by webEdition CMS