EVL

Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes wurde eine Förderung für Arbeitsplätze von langzeitarbeitslosen Menschen geschaffen. Es handelt sich um befristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach §16e Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II). 

Durch die Maßnahme Eingliederung von Langzeitarbeitslosen können Sie Arbeitsroutinen (zurück) erlangen, berufliche Erfahrungen sammeln und zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. So können Sie an Ihre Arbeitserfahrungen anknüpfen und wieder eine für Sie passende Arbeitsstelle finden.


Voraussetzung

Gefördert werden Menschen, die …
  •  seit mind. 2 Jahren arbeitslos sind
Vorteile:
  • Flexible Arbeitszeiten, Teil- und Vollzeit
  • Förderungsdauer von bis zu 2 Jahren
  • Übernahme von Weiterbildungskosten
  • 28 Tage Urlaubsanspruch
  • Bezahlung nach Tarifvertrag, Mindestlohn z.Z. 14,87 €
  • Möglichkeit zum Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber
  • Sozialpädagogische Begleitung auch bei persönlichen Problemen (z.B. Schulden, Wohnung, Gesundheit)
  • Arbeitskleidung
  • Mitarbeit in einem netten Team und regelmäßige soziale Kontakte
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