InJob (AGH)

Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) soll Arbeitslose bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen. Arbeitsgelegenheiten in diesem Sinne sind zusätzliche Beschäftigungen, die abseits vom bereits vorhandenen Arbeitsmarkt und mit Hilfe von öffentlichem Geld angeboten werden. 

Sie bietet eine Möglichkeit zur Beschäftigung, die Sie zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit nutzen können (§ 16d SGB II). Ziel ist die persönliche Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt.

 

Voraussetzung

Gefördert werden Menschen, die …
  • Bürgergeld beziehen
  • noch nicht länger als 24 Monate in einer Arbeitsgelegenheit gearbeitet haben (in den letzten 5 Jahren)

 

Arbeitsgelegenheiten (AGH) bieten wir in den Betrieben:

Vorteile:
  • 2€/Std. zusätzlich zum Bürgergeld (Grundsicherungsgeld)
  • 15 bis max. 30 Stunden pro Woche (an Ihre Bedürfnisse angepasst)
  • Respektvolles Miteinander
  • Arbeit, die zu Ihnen passt und die Sie gut schaffen können
  • Erstattung des StadtTicket Bremen
  • Komplette Arbeitsausstattung
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