Reicht die EHIC oder benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?

AuslandsversicherungBis ins Jahre 2006 erhielten Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen einen sogenannten Auslandskrankenschein (E111). Dieser Auslandskrankenschein wurde durch die EHIC (European Health Insurance Card) abgelöst.

Zum Start konnte in Deutschland nur eine Ersatzbescheinigung ausgegeben werden, heute lassen es viele gesetziche Krankenkassen zu, dass der Austausch gegen die normale Krankenversicherungskarte online unter Angabe der Mitgliedsnummer beantragt wird. Meist ist die Rückseite der Versichertenkarte vorgedruckt.

Mit der EHIC können Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen europaweit medizinische Leistungen beziehen. Die Karte gilt in allen EU-Ländern und einigen andern europäischen Staaten. Auf der Karte sind wichtige Daten gespeichert, so zum Beispiel: Name, Geburtsdatum, persönliche Kennnummer und die Kennnummer der Krankenkasse, sowie die Gültigkeitsdauer. Versichert sind dann akut Erkrankungen oder Unfälle, die während des Auslandsaufenthaltens auftreten. Nicht jedoch sind solche Behandlungen versichert, derentwegen die Person zur Behandlung ins Ausland reist.

Oft jedoch funktioniert die Karte nicht, da Ärzte im Ausland die Behandlung mit der EHIC ablehnen, der Aufwand ist zu hoch, und das Honorar zu niedrig. Gerne werden dann Privatrechnungen zu höheren Abrechnungsätzen ausgestellt. Aus diesem und anderen Gründen empfehlen die Krankenkassen bei allen Auslandsaufenthalten den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.

Die Auslandskrankenversicherung gilt dann meist weltweit. Schon bei einem Urlaub in der Türkei funktioniert die EHIC nicht mehr. Die Beiträge für solche Auslandsversicherung sind extrem preiswert. Sollen alle Reisen eines Jahres bis zu einer jeweiligen Dauer von 42 Tagen versichert sein, so kostet eine solche Auslandskrankenversicherung für eine Einzelperson unter 10,- EUR im Jahr. Für Familien und Senioren gibt es Sondertarife. Achten Sie beim Vergleich jedoch nicht nur auf den Beitrag. Gerade bei den Versicherungsbedingungen gibt es große und auch wichtige Unterschiede. Wie ist die Regelung zu bestehenden Erkrankungen, wie lange können Arztrechnungen oder Rezepte nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes noch eingereicht werden. Wie sind die Regelungen zum Rücktransport aus dem Ausland. Wenn Sie beruflich ins Ausland reisen ist wichtig, ob auch solche Reisen (Dienstreisen) versichert sind.

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